Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Schokolade e.U.

(Inhaberin: Susanne Schutting)

Kadettengasse 33 / Top 12, 8041 Graz

ATU81919202 FN: 655343 s

FB-Gericht: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Einzelunternehmen Susanne Schutting, Kadettengasse 33 / Top 12, 8041 Graz als Auftragnehmer (im Folgenden kurz „Fr. Schutting“) und dem Kunden / der Kundin (im Folgenden kurz „Kunde“). Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils aktuelle Fassung der AGB. 

Die umseitigen Vertragsbedingungen werden – sofern Fr. Schutting beweisen kann, dass Sie diese tatsächlich zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt haben – mit ihrer Unterschrift Bestandteil des Vertrages. 

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so soll diese Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die wirtschaftlich und sinngemäß der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

  1. Vertragsabschluss und Leistungsumfang

Die Angebote von Fr. Schutting sind unverbindlich. Der Vertrag gilt erst mit Auftragsbestätigung durch Fr. Schutting als geschlossen. Sollte Fr. Schutting nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Angebots / der Anfrage des Verbrauchers reagieren, ist kein Vertrag zustande gekommen und der Verbraucher somit nicht mehr an sein Angebot / seine Anfrage gebunden. 

Fr. Schutting ist bei Annahme nur zur Erbringung der in der Bestellung ausdrücklich genannten Leistungen um den dort genannten Preis verpflichtet (= ausschließlicher Leistungsumfang). Nebenabreden können nur schriftlich vereinbart werden. 

Nachträgliche Änderungswünsche (zB.: Änderungen der Geschmacksrichtung, Änderung der Stückzahl oder ähnlich) bedürfen der Schriftform und Zustimmung durch Fr. Schutting und gelten als Vertragsänderungen. Fr. Schutting ist nicht verpflichtet Änderungswünschen zuzustimmen. 

Jedes Produkt / Erzeugnis von Fr. Schutting wird händisch hergestellt. Es kann daher vorkommen, dass Erzeugnisse auch von einer Vorlage abweichen. Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss ausdrücklich damit einverstanden und nimmt zur Kenntnis, dass die Erzeugnisse von einer Vorlage (zB.: Foto, Zeichnung, oder ähnlich) abweichen können. Eine Abweichung berechtigt den Kunden nicht zur Zurückhaltung auch nur eines Teils des vereinbarten Preises. Die Verwendbarkeit der bestellten Ware für bestimmte Zwecke des Kunden ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Vertragsbestandteil. 

Die online abrufbaren Bilder stellen lediglich Beispielbilder dar, anhand derer der Kunde leichter auswählen kann was dieser bestellen möchte. 

Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben Fr. Schutting geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Fr. Schutting. 

Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von Fr. Schutting zurückgefordert werden und sind jedenfalls unverzüglich und unaufgefordert an Fr. Schutting zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung von Fr. Schutting angegebenen Preise. 

Sofern nicht anders angeführt, verstehen sich die Preise inklusive der gültigen Umsatzsteuer. Im Falle nachträglicher Änderungswünsche gelten die in der Bestätigung der Vertragsänderung von Fr. Schutting angegebenen Preise. 

Der Kostenvoranschlag / das Angebot wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. 

Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, wird Fr. Schutting den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. 

Sollten sich nach Auftragserteilung unvermeidliche Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, wird Fr. Schutting den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. 

Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. 

Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisänderungen in Rechnung gestellt – es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt.

Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können von Fr. Schutting vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Fr. Schutting wird dann, wenn die tatsächliche Lieferfristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

Bis zu einem Rechnungsbetrag von 250€ inkl. Ust. ist der Kaufpreis binnen 7 Tagen ab Rechnungseingang, ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.

Ab einem Rechnungsbetrag von 250€ inkl. Ust. ist der Kaufpreis als Anzahlung bei Zustandekommen des Vertrages in Höhe von 30%, der Restbetrag spätestens nach Leistungserfüllung zu bezahlen, falls nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist. 

  1. Lieferung, Selbstabholung und Transport

Sofern nicht anders vereinbart, ist der bestellte Leistungsgegenstand selbst vom Kunden bis zum vereinbarten Termin abzuholen. Wird der bestellte Leistungsgegenstand nicht bis zum vereinbarten Termin abgeholt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Neuherstellung, Ersatzlieferungen, oder ähnlich. Da es sich ausschließlich um Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch handelt und Fr. Schutting den Vertrag erfüllt hat, besteht auch kein Rückgaberecht und der Rechnungsbetrag ist – auch bei Verstreichen des Abholungstermins – zur Gänze fällig.

Der Käufer trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung / der Übersendung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über. 

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen das Eigentum von Fr. Schutting. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn ihr diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und sie der Veräußerung zustimmt. 

Im Falle ihrer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an Fr. Schutting abgetreten und sie ist jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. 

  1. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

  1. Aufrechnung

Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit von Fr. Schutting sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit Fr. Schuttings Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von Fr. Schutting anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit der Aufrechnung. 

  1. Formvorschriften und Gerichtsstandvereinbarung

An Frau Schutting gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. – ausgenommen Mängelanzeigen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. 

Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.